10.000 Euro aufgrund einer Harnleiterverletzung und zu spät erkannter Peritonitis

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler

Unser Mandant wurde aufgrund einer akuten Sigmadivertikulitis stationär aufgenommen, wurde jedoch am nächsten Tag wieder entlassen.

Vier Wochen später erfolgte eine erneute stationäre Aufnahme. Erst jetzt wurde die Diagnose einer gedeckten perforierten Sigmadivertikulitis mit großem retroperitonealem Abszess gestellt.

Die darauffolgende Operation wurde trotz starken Verwachsungen im Bauchraum lediglich laparoskopisch durchgeführt, ein Wechsel zur Laparotomie erfolgte nicht. Während der Operation wurde die Harnblase behandlungsfehlerhaft verletzt.

Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht Florian Friese konnte außergerichtlich erreichen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung in dieser Angelegenheit eine Entschädigungszahlung in Höhe von 10.000,- Euro an den Patienten zahlte.

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