10.000 € für fehlerhafte Schulterprothese
Unsere Mandantschaft unterzog sich einer Operation zur Implantation einer Schulterprothese. Dabei wurde vom Operateur der falsche Prothesentyp gewählt, sodass im weiteren kurzfristigen Verlauf eine Prothesenlockerung eintrat und unsere Mandantschaft erneut operiert werden musste.
Nachdem die außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen gescheitert waren, reichten wir Klage ein. Das Landgericht nahm eine umfangreiche Beweisaufnahme vor. Der beauftragte Sachverständige ging zwar nicht von einem Behandlungsfehler aus, attestierte aber zumindest eine mangelhafte Alternativaufklärung. In Anbetracht der Prozessrisiken für beide Seiten schlug das Landgericht letztendlich einen Vergleich in vorgenannter Höhe vor, der von beiden Parteien angenommen wurde.