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Ihre Spezialisten im Medizin- und Versicherungsrecht

Unsere Kanzlei ist auf die Vertretung von Patienten und Versicherungsnehmern spezialisiert. Im Arzthaftungsrecht treten unsere Fachanwälte für Medizinrecht ausschließlich für die Seite der Patienten ein. Im Versicherungsrecht vertreten wir ausschließlich Versicherungsnehmer. Niemals Versicherungen.

Florian Friese
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Maximilian Adelung
Fachanwalt für Medizinrecht

Julia Huber - Fachanwältin für Medizinrecht

Julia Huber
Fachanwältin für Medizinrecht

Nina Echterling

Nina Echterling
Fachanwältin für Medizinrecht

Lorena Weber

Lorena Weber
Fachanwältin für Medizinrecht

Kathrina Maile
Fachanwältin für Medizinrecht

Veronika Speicher
Fachanwältin für Medizinrecht

Irene Rist
Fachanwältin für Medizinrecht

Jannik Reitmeier
Rechtsanwalt

Über die Patientenanwälte

Wir sind ein Team von Fachanwälten und spezialisierten Rechtsanwälten, die sich auf die Vertretung von geschädigten Patienten nach Behandlungsfehlern sowie auf die Interessensvertretung von Versicherungsnehmern eingeschworen haben. Um dem Namen Patientenanwalt gerecht zu werden, lehnen wir es ab, Ärzte, Kliniken und Versicherungen zu vertreten. Zu unseren Mandanten gehören Menschen, die sich von einer ärztlichen Behandlung eine Heilung versprochen haben, stattdessen aber eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes oder gar neues Leid erlebten. In einer solchen Situation beraten wir die Geschädigten ausführlich über ihre rechtlichen Möglichkeiten, setzen Ansprüche durch und vermitteln qualifizierte Fachärzte. Ebenso viel Wert legen wir auf Einfühlsamkeit und Verständnis im Umgang mit den Geschädigten. Mit dem Ziel der umfassenden Betreuung, begleiten wir Patienten und deren Angehörige über die reine anwaltliche Tätigkeit hinaus. Besondere Beachtung schenken wir diesem Grundsatz bei der Bearbeitung von Geburtsschadensfällen, in denen neben den Belangen des eigentlich geschädigten Kindes auch die Bedürfnisse der Eltern nicht in den Hintergrund treten dürfen.

Wir kämpfen für Ihr Recht

Als Patientenanwälte setzen wir uns zudem für Versicherungsnehmer ein. Auch hier gilt: der vermeintlich Schwächere ist im Kampf gegen große Versicherungskonzerne nicht rechtlos gestellt. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennen wir die Praktiken der Versicherungsgesellschaften und wissen, wie man sich dagegen zur Wehr setzt. Wir akzeptieren keine fragwürdigen Abrechnungen der Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die der unfallbedingten Invalidität oder dem Ausmaß der Berufsunfähigkeit der Versicherungsnehmer kaum gerecht werden.

Wir arbeiten im Team. Hierzu gehören Rechtsanwälte, die aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse und Erfahrungen die Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ und/oder „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ tragen dürfen (§ 2 der Fachanwaltsordnung). Zu unserem Team zählen auch beratende Ärzte. Mit diesen Experten sind wir selbst für langwierige und hochkomplexe Verfahren vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten der gesamten Bundesrepublik bestens gerüstet.

Wenn Sie Opfer eines Behandlungsfehlers wurden, Ihr Kind einen Geburtsschaden erlitten hat, Ihre Berufsunfähigkeit von der zuständigen Versicherung nicht anerkannt wird oder Ihre Unfallversicherung die Invaliditätsleistungen nicht auszahlt, sind Sie bei uns richtig.

Erfahrungen & Bewertungen zu Patientenanwalt Rechtsanwälte Friese und Adelung Partnerschaft mbB