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Die medizinische Beratung (Gutachten)

Wir sagen Ihnen, wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie vermuten, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein.

Die medizinische Beratung (Gutachten)

Sowohl im Arzthaftungsrecht als auch in den Bereichen der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung können medizinische Gutachten über Erfolg und Misserfolg entscheiden. In den meisten Fällen ist die Gegenseite zu einer Regulierung erst dann bereit, wenn eine medizinische Stellungnahme vorliegt und diese den Behandlungsfehler, die Invalidität oder eine Berufsunfähigkeit ärztlich bestätigt. Aus diesem Grund lässt sich unsere Kanzlei von Ärzten aus verschiedenen Fachrichtungen beraten, welche uns in unserer juristischen Tätigkeit mit fundierten Gutachten und ärztlichen Stellungnahmen unterstützen. Hierdurch verhandeln wir mit der (stets ärztlich beratenen) Gegenseite auf Augenhöhe und bieten unseren Mandanten Beratung im Arzthaftungsrecht und Versicherungsrecht auf höchstem Niveau. Unsere ärztlichen Berater decken dabei alle wesentlichen medizinischen Fachbereiche ab und prüfen, ob die Ihnen zuteil gewordene ärztliche Behandlung entsprechend des medizinischen Standards erfolgte oder behandlungsfehlerhaft war.

Bei der Unfallversicherung können wir zusammen mit unseren Beratern den korrekten Invaliditätsgrad feststellen und überprüfen die Abrechnung der Versicherung nach der Gliedertaxe auf seine Richtigkeit hin. Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung können wir den Umfang der tatsächlich eingetretenen Berufsunfähigkeit prüfen lassen und so mit der Gegenseite optimal gerüstet in Regulierungsverhandlungen einsteigen. Gleichfalls überprüfen wir, ob die medizinischen Stellungnahmen der Versicherungen oder deren Gutachten einer medizinischen Prüfung unserer ärztlichen Berater standhalten.

Als mögliche Alternative zu einem Privatgutachten, stehen Gutachten über die gesetzliche Krankenkasse (über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen) zur Verfügung. Gleichfalls betreuen wir Sie bei einer Gutachtenerstellung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens über die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern. In jedem Fall prüfen wir mit Ihnen zusammen, welche der ausgeführten Möglichkeiten in Ihrem Fall die Beste ist und beraten Sie hierzu gerne.

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