Private Unfallversicherung zahlt 60.000 Euro Invaliditätsleistung sowie eine lebenslange Unfallrente
Versicherungsrecht – Unfallversicherung – Invaliditätsleistung
Der Versicherte erlitt nach einem Sprengstoffunfall Verletzungen an seiner linken Gesichtshälfte. Neben seinem linken Auge verlor unser Mandant sein komplettes Geruchsvermögen. Der Unfallversicherer lehnte die Leistungen zunächst vollständig ab, da der Unfall bei der Ausführung einer Straftat (§ 40 I Nr. 3 SprengG) geschehen sein soll.
Nach längeren Verhandlungen konnte Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht Florian Friese Invaliditätsleistungen in Höhe von 60.000 Euro sowie eine lebenslange Rechte für unseren Mandanten erreichen.