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Rechtsanwalt bei Behandlungsfehler in der Inneren Medizin

Der Begriff der Inneren Medizin umfasst im Wesentlichen die Diagnose und Behandlung von Erkrankungen der Organe, wie z. B. des Herzens, der Lunge, der Nieren, der Verdauungsorgane, aber auch des Gefäßsystems und des Stoffwechsels.

Aufgrund der Weitläufigkeit dieses medizinischen Fachgebietes, sind auch die Behandlungsfehlervorwürfe in diesem Bereich vielfältig. Besonders häufig geschehen Fehler bei der Diagnose und Behandlung von Herzinfarkten oder Schlaganfällen. Aber auch in der Gastroenterologie, dem Teilbereich der Inneren Medizin, der sich mit dem Magen- Darm- Trakt beschäftigt, kommt es nicht selten zu Fehlbehandlungen. So werden beispielsweise Darmtumore aufgrund unterlassener Befunderhebung häufig erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung erkannt, was in der Regel mit deutlich verminderten Heilungschancen verbunden ist.

Auch im Fall einer Mandantin unserer Kanzlei führte einer verzögerte Befunderhebung zu erheblichen Gesundheitsschäden. Unsere Mandantin wurde mit deutlichen Symptomen eines Schlaganfalles in eine Klinik eingeliefert, wo erst mit deutlicher zeitlicher Verzögerung eine CT- Untersuchung vorgenommen wurde. Zwischenzeitlich erlitt unsere Mandantin einen weiteren Schlaganfall, der zu schweren Lähmungserscheinungen führte, die bis heut anhalten. Die Behandlung unserer Mandantin entsprach in diesem Fall nicht dem fachärztlichen Standard. Denn leidet der unter Symptomen eines Schlaganfalles, ist eine unverzügliche Befunderhebung, insbesondere durch Fertigung eines CT, geboten, um ggf. eine Lyse- Therapie einzuleiten. Wird eine CT- Untersuchung erst mehr als vier Stunden nach der Einlieferung des Patienten vorgenommen, liegt in der Regel ein grober Behandlungsfehler vor (vgl. hierzu OLG Koblenz, Urteil vom 25.08.2011, 5 U 670/10).

Wenn auch Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, melden Sie sich gerne für eine kostenfreie Erstberatung. Unsere Kanzlei vertritt sie in München und bundesweit.

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