Berufsunfähigkeitsversicherung – So setzen Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durch

Wer aufgrund von Krankheit, Unfall oder psychischer Belastung dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, steht vor einem tiefgreifenden Einschnitt in das berufliche und private Leben. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) soll in solchen Fällen finanzielle Sicherheit bieten. Doch was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt, die Leistung verzögert oder nur ein unzureichendes Angebot unterbreitet wird? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre berechtigten Ansprüche erfolgreich durchsetzen, worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine private Absicherung, die eine monatliche Rente zahlt, wenn Sie Ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können – sei es aufgrund körperlicher, psychischer oder krankheitsbedingter Einschränkungen. Ziel ist es, den Einkommensausfall auszugleichen und den Lebensstandard trotz Berufsunfähigkeit zu sichern. Die BU ist vor allem deshalb so wichtig, weil staatliche Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente häufig nicht ausreichen. Sie richtet sich an Angestellte, Selbstständige, Auszubildende und Studierende mit wirtschaftlicher Eigenverantwortung. Der Abschluss erfolgt eigenständig oder als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung. Vor Vertragsschluss erfolgt in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Jüngere Versicherte profitieren häufig von niedrigeren Beiträgen, da das versicherte Risiko altersabhängig kalkuliert wird.

Wann besteht Anspruch auf Leistungen aus der BU-Versicherung?

Ein Anspruch entsteht, wenn Sie infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind, Ihren bisherigen Beruf in der konkreten Ausgestaltung mindestens zur Hälfte auszuüben. Entscheidend ist nicht der Beruf im Allgemeinen, sondern Ihre individuelle Tätigkeit und deren konkrete Anforderungen. Nach § 172 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt als berufsunfähig, wer infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall seinen Beruf – so wie er zuletzt ausgestaltet war – nicht mehr ausüben kann. Um den Leistungsanspruch geltend zu machen, müssen Sie als Versicherungsnehmer eine präzise Tätigkeitsbeschreibung, eine vollständige medizinische Dokumentation sowie ärztliche Atteste vorlegen. Ebenso relevant sind die im Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen, denn sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Leistungspflicht tatsächlich besteht.

Wie hoch ist die Berufsunfähigkeitsrente?

Die Höhe der monatlichen Rente ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Versicherungsschutz. Manche Policen sehen eine feste Rentenhöhe vor, andere enthalten eine dynamische Anpassung zur Berücksichtigung von Inflation. Auch die vereinbarte Laufzeit des Versicherungsschutzes spielt eine Rolle. Ziel ist stets, eine Einkommenslücke zu schließen und den Lebensstandard so weit wie möglich aufrechtzuerhalten.

Warum viele Anträge scheitern

Viele Versicherte gehen davon aus, dass die Antragstellung ein einfacher Verwaltungsakt ist: Unterlagen einreichen, abwarten, Auszahlung erhalten. Doch in der Praxis kommt es häufig anders. Selbst bei objektiv vorliegender Berufsunfähigkeit werden viele Anträge verzögert bearbeitet oder ganz abgelehnt. Die Leistungsprüfung durch die Versicherung ist komplex – und Versicherungsnehmer machen dabei oft Fehler, die leicht vermeidbar gewesen wären.

Typische Gründe für Ablehnung oder Verzögerung

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist die angeblich nicht gegebene Berufsunfähigkeit. Versicherungen erkennen den geforderten Grad von mindestens 50 % häufig nicht an und stützen sich dabei auf eigene interne Gutachten oder auf die Einschätzung ihrer Vertrauensärzte. Diese Bewertungen weichen nicht selten erheblich von der tatsächlichen gesundheitlichen Situation des Versicherten ab – oft zum Nachteil des Antragstellers. Hinzu kommt: Fehlen präzise medizinische Nachweise oder ärztliche Atteste, ist die Ablehnung nahezu vorprogrammiert.

Auch fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Leistungsantrag können die Leistungsprüfung erschweren oder zur Ablehnung führen. Dazu gehören lückenhafte Krankheitsverläufe, widersprüchliche Antworten in Fragebögen oder eine unklare Darstellung der gesundheitlichen Einschränkungen. Schon kleine Unstimmigkeiten führen häufig zu Rückfragen und Verzögerungen.

Ein weiterer häufiger Streitpunkt ist der Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung: Die Versicherung wirft dem Versicherten vor, bei Vertragsschluss relevante Vorerkrankungen verschwiegen zu haben. Häufig führt dies zu Rücktritt, Anfechtung oder gar Kündigung des Vertrags. Wichtig zu wissen: Ein Rücktritt ist nur bei nachgewiesener Arglist zulässig. Bei bloß fahrlässiger Nichtangabe darf die Leistung nicht ohne Weiteres verweigert werden. Zudem muss der Versicherer nach § 19 Abs. 5 VVG ordnungsgemäß über die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht belehrt haben – was in der Praxis nicht immer der Fall ist.

Ein weiterer Ablehnungsgrund ist der Verweis auf einen angeblich zumutbaren anderen Beruf („abstrakte Verweisung“). Die Versicherung behauptet, der Versicherte könne trotz gesundheitlicher Einschränkungen noch eine andere Tätigkeit ausüben. Ob dies zulässig ist, hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen ab und sollte unbedingt rechtlich geprüft werden.

Auch Verzögerungen bei der Leistungsprüfung sind ein verbreitetes Problem. Versicherer haben zwar das Recht, die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen – wenn aber immer wieder neue Unterlagen angefordert oder Begutachtungen verschleppt werden, kann dies zum Leistungsverzug führen. Oft erhalten Versicherte auch ein Vergleichsangebot, das auf den ersten Blick attraktiv erscheint, tatsächlich aber nur einen Bruchteil der möglichen Leistungen abdeckt. Solche Angebote sollten niemals ohne vorherige Prüfung durch einen Fachanwalt angenommen werden.

Vorsicht bei der Schweigepflichtentbindung

Die meisten Versicherungen fordern, dass Sie eine Schweigepflichtentbindung unterzeichnen, damit sie bei behandelnden Ärzten oder Kliniken Informationen einholen können. Das ist grundsätzlich zulässig – sollte aber nicht pauschal oder vorschnell erfolgen. Eine zu weitgehende Schweigepflichtentbindung kann den Versicherer zum Zugriff auf sensible Daten berechtigen, die für den konkreten Leistungsfall gar nicht relevant sind. Wir empfehlen, die Entbindung gezielt auf bestimmte Behandler und Zeiträume zu beschränken – und diese rechtlich prüfen zu lassen.

Der Weg zur erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung

Wenn die Versicherung nicht zahlt oder Ihren Antrag verzögert, sollten Sie systematisch und gut vorbereitet vorgehen. Diese Schritte sind entscheidend:

  • Lassen Sie die Ablehnungsentscheidung durch einen spezialisierten Anwalt prüfen.
  • Beachten Sie alle Fristen für Widerspruch und Klage.
  • Begründen Sie den Widerspruch sorgfältig und medizinisch fundiert.
  • Strukturieren und ergänzen Sie Ihre medizinischen Unterlagen nachvollziehbar.
  • Dokumentieren Sie die gesamte Kommunikation mit der Versicherung.

Unser Tipp: Lassen Sie sich bereits vor Antragstellung professionell beraten. Viele Fehler entstehen zu Beginn des Verfahrens – und lassen sich mit der richtigen Unterstützung vermeiden.

Hinweise zur Antragstellung

Ein erfolgreicher BU-Antrag erfordert eine genaue und wahrheitsgemäße Beschreibung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und Ihrer beruflichen Tätigkeit. Reichen Sie vollständige medizinische Unterlagen ein und achten Sie darauf, dass Ihre Angaben konsistent und nachvollziehbar sind. Auch formale Fehler oder fehlende Dokumente führen häufig zu Verzögerungen. Professionelle Unterstützung kann helfen, den Prozess deutlich zu beschleunigen – und Ihre Chancen auf Anerkennung verbessern.

Warum Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen sollten

Das Versicherungsrecht ist komplex – insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeit. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfordert nicht nur juristisches, sondern auch medizinisches Fachwissen. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Versicherungsnehmern und arbeitet eng mit ärztlichen Sachverständigen zusammen. Wer sich frühzeitig rechtlich beraten lässt, erhöht seine Chancen auf eine erfolgreiche Leistungsanerkennung deutlich.

Wir unterstützen Sie bei:

  • der Antragstellung auf Berufsunfähigkeitsrente
  • der Abwehr von Leistungsablehnungen, Rücktritten und Anfechtungen
  • der Begleitung im Nachprüfungsverfahren
  • der Klageerhebung vor Gericht
  • allen weiteren Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung nutzen

Wenn Ihre Versicherung die BU-Leistung verweigert oder Ihr Antrag stockt, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir prüfen Ihren Fall, klären die Erfolgsaussichten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – kompetent, engagiert und lösungsorientiert.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Verfahren gegen die BU-Versicherung?

Das hängt vom Einzelfall ab. In unkomplizierten Fällen dauert die Leistungsprüfung wenige Monate. Komplexe Verfahren mit Gutachten oder gerichtlicher Auseinandersetzung können ein Jahr oder länger dauern. Eine vollständige Antragstellung und professionelle Begleitung beschleunigen den Ablauf erheblich.

Was kostet ein Anwalt für BU-Fälle?

Unsere Erstberatung ist kostenlos. Die weiteren Kosten richten sich nach Aufwand und Honorarvereinbarung. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten. Wir bieten transparente Vergütungsmodelle – z. B. Pauschalhonorar, Stundensatz oder erfolgsabhängige Vergütung.

Kann ich bei psychischen Erkrankungen BU-Leistungen erhalten?

Ja. Erkrankungen wie Depression, Burnout oder Angststörungen können zur Berufsunfähigkeit führen. Die Hürde liegt im Nachweis: Eine fundierte psychiatrische Diagnose und nachvollziehbare Darstellung der beruflichen Einschränkungen sind entscheidend.

Wie gehe ich mit Gutachtern der Versicherung um?

Bleiben Sie sachlich und antworten Sie ehrlich. Bereiten Sie sich gut vor – am besten mit einem erfahrenen Anwalt oder Gutachtercoach. Eigene ärztliche Unterlagen sollten Sie ebenfalls vorlegen. Denken Sie daran: Der Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung.

Welche Unterlagen sind besonders wichtig?

Neben ärztlichen Attesten und Befunden ist eine präzise Tätigkeitsbeschreibung erforderlich. Zeigen Sie, wie Ihre Erkrankung Ihre Arbeit konkret beeinträchtigt. Unvollständige Unterlagen führen oft zu Ablehnungen oder Rückfragen.

Was tun bei Ablehnung des BU-Antrags?

Lassen Sie die Entscheidung prüfen und legen Sie ggf. Widerspruch ein. Reichen Sie ergänzende Nachweise ein. Eine Klage kann notwendig sein, wenn die Versicherung nicht einlenkt. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung ist oft entscheidend für den Erfolg.

Welche Rolle spielt die Schweigepflichtentbindung?

Sie ermöglicht der Versicherung, medizinische Unterlagen bei Ihren Ärzten einzuholen. Wir empfehlen eine gezielte, beschränkte Entbindung – um unnötige Einsichtnahmen zu verhindern und Ihre Rechte zu wahren.

Kann ich trotz Berufsunfähigkeit noch arbeiten?

Ja – solange es sich nicht um Ihre bisherige Tätigkeit handelt und die Bedingungen der Versicherung eingehalten werden. Ein Minijob oder eine Teilzeitbeschäftigung ist meist unproblematisch. Klären Sie dies vorab mit einem Anwalt.

Wie wichtig ist anwaltliche Unterstützung?

Sehr wichtig. Die BU-Leistungsprüfung ist juristisch und medizinisch anspruchsvoll. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt die Vorgehensweise der Versicherer, prüft Ihren Fall professionell und erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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