Erfahrene und kompetente Anwälte für Patientenrecht
In Deutschland ist jeder Patient gegenüber Heilbehandlern, Ärzten und Krankenhäusern bzw. sonstigen Leistungsträgern im Gesundheitswesen mit individuellen Rechten ausgestattet.
Zur Stärkung der Rechte der Patienten hat der Gesetzgeber das sog. Patientenrechtegesetz verabschiedet, welches am 26.02.2013 in Kraft trat und im Wesentlichen die bis dato vorherrschende Rechtsprechung gesetzlich verfestigt. Maßgebliche Rechte sind nunmehr in den Paragraphen 630a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) normiert.
Patientenrechte basieren auf dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, welcher in die Durchführung seiner medizinischen Behandlung einwilligen muss. Grundlegendes Recht des Patienten ist vor allem das Recht der Aufklärung (über die Risiken eines Eingriffs, über die Diagnose und über die Therapie) und das Recht auf Behandlung entsprechend dem medizinischen Standard des jeweiligen Fachgebietes. Weitere Rechte sind das Einsichtsrecht in die Patientenakte (Behandlungsunterlagen), das Recht auf freie Arzt- und Krankenhauswahl, das Recht auf Vertraulichkeit der Behandlung, das Recht zur sog. wirtschaftlichen Aufklärung über die Kosten der Behandlung sowie das Recht auf Dokumentation der Behandlung. Hierbei handelt es sich um eine nicht abschließende Aufzählung.
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Werden diese Rechte missachtet, ist der Patient nicht schutzlos. Es stehen dem Betroffenen eine Vielzahl rechtlicher Möglichkeiten zur Verfügung um seine Rechte durchzusetzen. Bei einem Behandlungsfehler oder bei einem Verstoß gegen die Aufklärungspflicht, macht sich ein Arzt bzw. das Krankenhaus Schmerzensgeld- und Schadensersatzpflichtig.
Das Patientenrecht ist ein Teilbereich des Medizinrechts. Spezialisierte Rechtsanwälte in diesem Bereich tragen den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“. Aufgrund der Komplexität der Materie sollten sich Patienten, welche sich in Ihren Patientenrechten beschnitten fühlen, an einen solchen spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht bzw. an einen Patientenanwalt wenden.