Rechtsanwalt für Behandlungsfehler – Therapeutische Aufklärung/ Sicherungsaufklärung (behandlungsbezogener Aufklärungsfehler)
Der Patient ist über Verhaltensmaßregeln aufzuklären, die sicherstellen, dass der Therapieerfolg nicht gefährdet wird und die zu einem therapiegereichten Verhalten und zur Vermeidung möglicher Selbstgefährdungen des Patienten erforderlich sind. Drunter fallen u.a. Fälle, in denen die Wirkung eines Medikamentes bei Verzehr bestimmter Lebensmittel oder bei Konsum von Alkohol beeinträchtigt wird. Hierüber ist der Patient aufzuklären. Der Gesetzgeber hat die von der Rechtsprechung entwickelten Grundlagen zur therapeutischen Aufklärung in § 630 c II, § 630f II BGB übernommen.
Als Anwalt für therapeutische Aufklärung wissen wir: Die therapeutische Aufklärung (Sicherungsaufklärung) verpflichtet Ärzte, Patienten über das richtige Verhalten während und nach einer Behandlung zu informieren, etwa über Warnsymptome oder notwendige Anschlusstermine – unabhängig von der Einwilligung in die Behandlung selbst. Unsere Kanzlei prüft als Anwalt für therapeutische Aufklärung Ihren Fall unabhängig von Krankenkasse oder Versicherung sorgfältig und kostenfrei – mit über 15 Jahren Erfahrung im Medizin- und Versicherungsrecht. Weiterführende, unabhängige Informationen zu Ihren Patientenrechten bietet die Bundesärztekammer; Abzugrenzen ist dies von der Risikoaufklärung vor der Behandlung, zu der wir ebenfalls beraten: unsere Seite zum Aufklärungsfehler vor einem Eingriff.
