Rechtsanwalt bei Behandlungsfehler in der Anästhesie
Anästhesie bedeutet den völligen Verlust bzw. die vollständige Ausschaltung von Empfindungen, insbesondere der Schmerzempfindung und der Berührungsempfindung, meist zum Zweck eines operativen Eingriffs. Die Anästhesie zählt zum Fachgebiet der Anästhesiologie, hierzu zählen die intensivmedizinische Versorgung sowie die Schmerztherapie. Man unterscheidet auch zwischen einer Allgemeinanästhesie (Narkose) und einer Lokalanästhesie (örtliche Betäubung).
Wir treten für Sie ein – persönlich, kompetent und erfolgreich. Häufig kommt es wegen einer fehlerhaften Medikation des Patienten zu einem Behandlungsfehler. Hierbei ist als Beispiel das Wachphänomen bei einer zu leichten Narkose zu nennen, hier wird keine vollkommene Bewusstseinsausschaltung erreicht (Quelle: Dtsch Arztebl Int 2011; 108(1-2): 1-7; DOI: 10.3238/arztebl.2011.0001). Die Patienten erleben die Operation in vollem Schmerzbewusstsein, was oft zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) führt.
Aufgrund einer fehlerhaften Narkose kann es im schlimmsten Fall zu einem Herzkreislaufstillstand mit anschließender Reanimation kommen. Wenn auch Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, melden Sie sich gerne für eine kostenfreie Erstberatung. Unsere Kanzlei vertritt sie in München und bundesweit.
Als Anwalt bei Anästhesiefehler wissen wir: Fehler bei der Anästhesie betreffen etwa eine fehlerhafte Dosierung von Narkosemitteln, eine unzureichende Überwachung während der Narkose oder Fehler bei der Intubation. Unsere Kanzlei prüft als Anwalt bei Anästhesiefehler Ihren Fall unabhängig von Krankenkasse oder Versicherung sorgfältig und kostenfrei – mit über 15 Jahren Erfahrung im Medizin- und Versicherungsrecht. Weiterführende, unabhängige Informationen zu Ihren Patientenrechten bietet die Bundesärztekammer; Da die Narkose meist im Zusammenhang mit einer Operation steht, lesen Sie auch unsere Informationen zum Chirurgiefehler.
