Rechtsanwalt für Behandlungsfehler – Diagnosefehler
Symptome einer Erkrankung sind nicht immer eindeutig, sondern können auf die verschiedensten Ursachen hinweisen. Daher gehört von Beginn der Behandlung an die diagnostische Tätigkeit zu den schwierigsten dem Arzt obliegenden Aufgaben. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Diagnoseirrtum an besonderen Voraussetzungen zu messen. Ein solcher kann nur dann angenommen werden, wenn er sich als „fundamental“ falsch erweist. Zu fordern ist ein schwerer Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst, der zu einer Belastung mit dem Risiko der Unaufklärbarkeit des weiteren Ursachenverlaufs führen kann (BGH 14.07.1981, VI ZR 35/79, Rn. 12).
Als Anwalt bei Diagnosefehler wissen wir: Ein Diagnosefehler liegt vor, wenn eine Erkrankung trotz vorliegender Befunde falsch oder zu spät erkannt beziehungsweise notwendige Untersuchungen unterlassen werden. Unsere Kanzlei prüft als Anwalt bei Diagnosefehler Ihren Fall unabhängig von Krankenkasse oder Versicherung sorgfältig und kostenfrei – mit über 15 Jahren Erfahrung im Medizin- und Versicherungsrecht. Weiterführende, unabhängige Informationen zu Ihren Patientenrechten bietet die Bundesärztekammer; Eng verwandt mit dem Diagnosefehler ist der Befunderhebungsfehler.
