Erfahrene und kompetente Anwälte bei Geburtsschäden
Durch den Geburtsvorgang hervorgerufene Verletzungen des neugeborenen Kindes werden als Geburtsschäden bezeichnet und gehören zu den gravierendsten und komplexesten Schadensfällen im Bereich der Arzthaftung.
Erleidet ein Neugeborenes bei der Geburt, etwa durch Sauerstoffmangel, einen Hirnschaden, ist der weitere Weg meist vorbezeichnet und das Kind von Geburt an dauerhaft ein schwerster Pflegefall. Während die gesamte Familie ohnehin psychischen Belastungen unterliegt, gehören die finanziellen Belastungen, welche für das Kind und dessen Eltern zeitlebens zwangsläufig entstehen werden, zu den höchsten, die dem deutschen Schadensersatzrecht bekannt sind.
Schmerzensgeld, Pflegeschaden, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Unterhaltsschaden, Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen des Hauses und zuletzt die Sicherung nicht absehbarer Zukunftsschäden können in der Summe leicht in die Millionen gehen.
In einem solchen Schadensfall ist es nahezu unerlässlich einen auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht mit der langwierigen und komplexen Durchsetzung der Schadenersatzansprüche des Kindes und der Eltern zu betrauen, der sowohl im Geburtsschadensrecht als auch im Schadensersatzrecht zu Hause ist und Ihnen persönlich und kompetent zur Seite steht.
Als Anwalt bei Geburtsschaden wissen wir: Ein Geburtsschaden entsteht, wenn es während der Schwangerschaft, unter der Geburt oder unmittelbar danach durch eine fehlerhafte medizinische Betreuung zu gesundheitlichen Schäden bei Mutter oder Kind kommt, etwa durch eine verzögerte Reaktion auf Sauerstoffmangel. Unsere Kanzlei prüft als Anwalt bei Geburtsschaden Ihren Fall unabhängig von Krankenkasse oder Versicherung sorgfältig und kostenfrei – mit über 15 Jahren Erfahrung im Medizin- und Versicherungsrecht. Weiterführende, unabhängige Informationen zu Ihren Patientenrechten bietet die Bundesärztekammer; Bei besonders schweren Folgeschäden beraten wir auch zum Thema Querschnittslähmung.

Lernen Sie uns kennen. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und besprechen mit Ihnen die beste Vorgehensweise.