Ihr Anwalt bei Aufklärungsfehler
Die Verletzung der Aufklärungspflicht (etwa der Risikoaufklärung, der Diagnoseaufklärung, der therapeutischen Aufklärung oder der Verlaufsaufklärung) stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar, die den Arzt ebenso wie bei einem Behandlungsfehler zum Schadensersatz verpflichtet.
Bei einer Aufklärungspflichtverletzung haftet der behandelnde Arzt für alle durch den Eingriff nachweisbar verursachten Schäden. Es ist dabei nicht erforderlich, dass dem Arzt ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann. Dem Patienten muss im Falle der oft unterlassenen Risikoaufklärung eine zutreffende Vorstellung davon vermittelt werden, welche Risiken er durch den beabsichtigten Eingriff eingeht. Erforderlich ist ein vertrauensvolles Gespräch zwischen Arzt und Patient.
Als Anwalt bei Aufklärungsfehler wissen wir: Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn Patienten vor einem Eingriff nicht ausreichend über Risiken, Behandlungsalternativen oder Erfolgsaussichten informiert wurden, sodass ihre Einwilligung rechtlich unwirksam sein kann. Unsere Kanzlei prüft als Anwalt bei Aufklärungsfehler Ihren Fall unabhängig von Krankenkasse oder Versicherung sorgfältig und kostenfrei – mit über 15 Jahren Erfahrung im Medizin- und Versicherungsrecht. Weiterführende, unabhängige Informationen zu Ihren Patientenrechten bietet die Bundesärztekammer; Abzugrenzen ist dies von der Aufklärung über das richtige Verhalten nach der Behandlung – mehr dazu auf unserer Seite zur therapeutischen Aufklärung.
