Rechtsanwalt bei Behandlungsfehler in der Kinder- und Jugendmedizin

Die Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie oder Kinderheilkunde) ist die Lehre von der Entwicklung des kindlichen Organismus und seinen Krankheiten. Dieser Bereich der Medizin umfasst sehr viele Gebieten der Medizin. Der Schwerpunkt liegt auf einer vorbeugenden Behandlung der jungen Patienten zur Gesundheitsvorsorge und Krankheitsvermeidung.

Behandlungsfehler bei Kindern und Jugendlichen wirken sich leider oftmals über das ganze Leben aus und sind daher besonders gravierend. Bei Kleinkindern treten Behandlungsfehler überproportional häufig auf. Diese wären aber laut Fachliteratur in 60% der Fälle vermeidbar. Bei Kinder treten sehr häufig Infekte – entweder der Atemwege oder des Magen-Darmtraktes auf. Aber auch nicht erkannte Blinddarmentzündungen (Appendizitis) können schwere Folgen haben. Häufige Verletzungen sind Frakturen nach Stürzen (Unterarmfraktur, Unterschenkel-/Sprunggelenksfraktur bzw. die Oberarmfraktur). In solchen Fällen ist eine orthopädischen/ chirurgische Behandlung nötig und gerade hier kommt es häufig zu Behandlungsfehlern.

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Ein Fall unserer Kanzlei (siehe http://www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de/kadi-laesion-in-der-kindertraumatologie ) zeigt, dass die fehlerhafte Behandlung einer Schienbeinfraktur beispielsweise zu einer Zerstörung der Wachstumsfuge führen kann, mit der Folge einer wachstumsbedingten Fehlstellung des Beins. Die Folgeschäden -bis hin zum Erwerbsschaden- sind nicht absehbar. In solchen Fällen gilt es, die Ansprüche des betroffenen Kindes rechtzeitig vor drohender Verjährung auch für die Zukunft zu sichern.

Wenn auch Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, melden Sie sich gerne für eine kostenfreie Erstberatung. Unsere Kanzlei vertritt sie in München und bundesweit.

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