Mangelhafte Hüftgelenksprothesen (Fa. DePuy, Zimmer)
In Deutschland werden jährlich etwa 200.000 künstliche Hüftgelenke eingesetzt. Normalerweise hält ein künstliches Hüftgelenk 15 bis 20 Jahre. Es sei denn etwa, es handelt sich um schadhafte Implantate.
Als Beispiel sind hier zwei Modelle des Metallimplantats ASR der Firma DePuy zu nennen. Bei diesen Modellen trat bei den betroffenen Patienten oftmals bereits nach wenigen Monaten ein Knacken der Prothesen und eine Lockerung der Hüftpfannen auf. Aufgrund erhöhten Metallabriebs der Implantate kommt es bei den Geschädigten zu einer signifikanten Erhöhung der Metallionenwerte. Zudem führt der Metallabrieb dazu, dass kleine Metallteilchen Entzündungen auslösen können und der Knochen so der Gefahr ausgesetzt wird zu zerbrechen. Auch die Kobalt- und Chromwerte steigen auf ein Vielfaches und führen in der Folge zu Vergiftungen und somit Gesundheitsschäden bei den betroffenen Patienten.
Aufgrund der massiven Probleme mit den Hüftprothesen rief die Firma DePuy in den Jahren 2010 und 2011 weltweit drei Varianten ihrer Hüft-Endoprothesen zurück.
Wir empfehlen Ihnen als betroffener Patient sich dringend anwaltlich von uns beraten zu lassen, so dass wir Ihnen zustehende Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche prüfen können.
Die Gesundheitsschäden, sowie die in der Folge entstehenden finanziellen Schäden, welche durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt verursacht werden, können gravierende Auswirkungen nach sich ziehen und sollten unbedingt durch einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Die hierauf spezialisierte Kanzlei Friese und Adelung konnte schon zahlreichen geschädigten Patienten deutschlandweit helfen und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Schadensersatzzahlungen gegenüber der Firma DePuy durchsetzen.