55.000 Euro Abfindungsvergleich mit Berufsunfähigkeitsversicherung

Erst nach zähen Verhandlungen konnte mit der gegnerischen Berufsunfähigkeitsversicherung ein erfolgreicher Vergleich für unseren Mandanten erreicht werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt einen Betrag in Höhe von 55.000 Euro an unsere Mandantschaft.

Der Versicherungsnehmer hatte den Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente aufgrund von Verletzungen der Schulter, der Hüfte sowie Depressionen ab dem Jahr 2013 bei der Versicherung geltend gemacht.

Die Aufgaben als Wareneingangsprüfer konnte dieser zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben. Dies war für die Versicherung auch deutlich zu erkennen, insbesondere da Ärzte die Beeinträchtigungen bereits bestätigt hatten. Trotzdem wurde die Leistung seitens der Versicherung vertragswidrig abgelehnt.

Erst nach Tätigwerden von Rechtsanwalt Florian Friese, Fachanwalt für Versicherungsrecht, konnte die Angelegenheit für den Mandanten erfolgreich beendet werden.

In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten (insbesondere bei Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen) ist es sehr oft nötig, dass ein spezialisierter Rechtsanwalt für den Mandanten auftritt und den Betroffenen gegenüber der gegnerischen Versicherung vertritt.

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