Außergerichtliche Einigung: Haftpflichtversicherung zahlt 140.000,00 Euro
Außergerichtliche Einigung: Haftpflichtversicherung zahlt 140.000,00 Euro Medizinrecht – Behandlungsfehler – Lymphknotenprobeexision – Schadensersatz Bei der Patientin wurde eine Lymphknotenprobeexision im Achselbereich vorgenommen. Eine medizinische Indikation für die operative Lymphknotenentfernung bestand bei deutlicher Befundverbesserung unter medikamentöser Therapie bei nicht mehr nachweisbarer Leukozytose nicht. Während des Eingriffs wurde der N. accessorius verletzt. In der Folge kam es…